Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ComValue GmbH, Inh. Benedikt Becker
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
- ComValue erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Durch Unterzeichnung eines schriftlichen Antrags oder durch Absendung einer Internetanfrage auf Zugang zu den Dienstleistungen von ComValue unterbreitet der Kunde gegenüber ComValue ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn ComValue die Annahme des Antrags innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung ihrer Leistungen beginnt.
- Angebote von ComValue sind stets freibleibend und unverbindlich. ComValue kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
§ 3 Kündigung
- Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit (Vertragslaufzeit) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart gilt ein Mindestabrechnungszeitraum (Vertragslaufzeit) von 24 Monaten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung (Zugang) kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag der Ankunft des Kündigungsschreibens an.
- Mit Zahlung der Erstellungslizenz erhält der Kunde das Recht, die erbrachten Agentur-Leistungen (Grafische Gestaltung, Programmierung, Redaktionelle Inhalte) im Rahmen der Vertragslaufzeit zu nutzen. Bei Kündigung dürfen diese Inhalte nach Ende der Vertragslaufzeit nicht weiterhin verwendet werden.
§ 4 Leistungsumfang
- ComValue ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations- und Datenbankinfrastruktur für ihren internetbasierten Homepage-Service sowie Ihrer sonstigen Dienstleistungen. Einzelheiten sowie Art und Umfang der Dienstleistungen ergeben sich abschliessend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
- Soweit ComValue unentgeltlich zusätzliche Dienste und Leistungen ausserhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
- ComValue ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebenden Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu den einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die ComValue - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
- ComValue unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
- ComValue unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten;
- die Zugriffsmöglichkeiten auf ComValue - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon der Versuch,
- den Zugang anderer Teilnehmer der ComValue - Dienste unberechtigt zu nutzen,
- nicht im Vertrag zwischen ComValue und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
- Passwörter anderer Teilnehmer der ComValue - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln,
- E-Mails anderer Teilnehmer der ComValue - Dienste unberechtigt zu lesen,
- Dateien anderer Teilnehmer der ComValue - Dienste zu ändern,
- für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware über die ComValue - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
- strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von ComValue zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
- sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am ComValue - Dienstleistungsnetz einschlägig sein sollten;
- den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
- ComValue erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erreichen und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung ComValue die durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
- ComValue entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
- Verstösst der Kunde gegen die in Abs. 1. lit. b) und c) genannten Pflichten, ist ComValue sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von lit. g) und h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Vertragsparteien untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen ComValue nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- In den Fällen des Abs. 1. lit. c) ist ComValue neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekannt werden eines Verstosses des Kunden in der dort aufgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Die Vergütungsregelungen bleiben davon unberührt, soweit vereinbarte Vertragslaufzeiten oder Mindestabrechnungszeiträume betroffen sind.
§ 6 Nutzungsrechtsübertragung für Bildmaterial des Kunden
- Der Kunde erlaubt der Firma ComValue GmbH das eingesandte Bildmaterial auf seiner oder einer vertragsrelevanten Webseite darzustellen. Falls das Bildmaterial auch bei Social Media Plattformen wie z.B. Facebook, Google plus oder Twitter verwendet werden soll, erteilt der Kunde ebenfalls die Erlaubnis hierzu. Der Kunde erlaubt hiermit der Firma ComValue GmbH das eingesandte Bildmaterial wenn nötig zu digitalisieren, damit es auf diesen Webseiten dargestellt werden kann.
- Einer zusätzlichen Indizierung dieses öffentlich verfügbar gemachten Bildmaterials durch Suchmaschinen oder Clipping-Diensten stimmt der Kunde ebenfalls zu, da die von ComValue GmbH betriebene Webseite automatisch von diesen Diensten indiziert wird.
- Im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch von Kunden eingereichtem Bildmaterial übernimmt der Kunde die volle Verantwortung und Kosten.
- Diese Einverständniserklärung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Dieser Widerruf muss mit einer Auflistung der zu entfernenden Bilder und der Aufforderung diese restlos von den Servern zu entfernen einhergehen, um von ComValue GmbH ordnungsgemäß durchgeführt werden zu können.
§ 7 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung aller ComValue - Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch ComValue gestattet. ComValue kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste von ComValue einzuweisen. Der Kunde steht ComValue für die Einhaltung sämtlicher vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
- Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch bzw. Kündigungsrecht des Kunden.
- Der Kunden hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch unbefugte Nutzung der ComValue - Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von ComValue erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt ComValue dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem Geschäftskonto abgebucht. Die Rechnungstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
- Vereinbarte Mindestabrechnungszeiträume (Vertragslaufzeiten) sind zu beachten. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart gilt ein Mindestabrechnungszeitraum (Vertragslaufzeit) von 24 Monaten und muss, wenn gewünscht, mindestens 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden.. Bei der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages oder des Mindestabrechnungszeitraumes einzelner Leistungen, ist ComValue berechtigt, den Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
- Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von ComValue sind vom Kunden zu tragen. Soweit und sofern bei einem Anschluss auf der ComValue - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminaladapter, Modembereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/Leistungsstörung
- Gegen die Ansprüche von ComValue kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
- Schadenersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von ComValue nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
- Dauert eine Störung der Dienstleistungen von ComValue, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und die Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die ComValue - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag bezeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfall von Diensten wegen einer ausserhalb des Verantwortungsbereichs von ComValue liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäss § 10 dieser AGB.
§ 10 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist ComValue berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls ComValue in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist ComValue berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, ComValue nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- ComValue kann das Vertragsverhältnis ausserordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung ganz oder teilweise länger als 2 Monate in Verzug befindet, ComValue den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechts hingewiesen hat.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ComValue ausdrücklich vorbehalten.
§ 11 Registrierung und Pflege von Domainnamen
- ComValue beantragt auf Wunsch im Namen des Kunden Internet-Domainnamen und verwaltet diese Treuhändisch.
- Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr, an die entsprechenden Registrierungsgesellschaften weitergeleitet, und der Kunde stellt ComValue schon bei der Bestellung des gewünschten Domainnamens von jeglichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Registrierung entstehen könnten.
- Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechenden Registrierungsgesellschaften bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der ComValue ausgeschlossen.
- Die anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Der Kunde versichert, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist und nicht gegen die guten Sitten verstösst. Für den Fall, dass wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns dann die Sperrung der betreffenden Domain vor.
§ 12 Verfügbarkeit der Dienste
- ComValue bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Eine 100%-ige zur-Verfügung-Stellung ihrer Dienste kann ComValue nicht gewährleisten. ComValue wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Nach dem Stand der Technik sind eingeschränkte Verfügbarkeiten in Kauf zu nehmen.
- ComValue übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Webseiten und identische Darstellung bei Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware, sofern seitens ComValue kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. ComValue überprüft die Webseiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei Verwendung von aktueller Browsersoftware.
§ 13 Geheimhaltung/Datenschutz
- Der Kunde wird hiermit gemäss § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass ComValue personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich ComValue Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ComValue berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzungen, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma ComValue, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
- Die Firma ComValue erklärt, dass ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäss § 5 BDSG verpflichtet worden sind und ComValue die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
§ 14 Haftung, Garantie und Haftungsbeschränkung
- Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung und sonstigen Gesetzen sind sowohl gegenüber ComValue wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
- ComValue haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender/Einsender der übermittelten Informationen rechtmässig handelt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ComValue vor. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht soweit Schäden für Gesundheit, Leib und Leben betroffen sind. In diesen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschliessen, ist diese gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von ComValue - Diensten,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch ComValue,
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch ComValue,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten der Firma ComValue oder
- deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch ComValue nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- ComValue haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die ComValue - Dienste und Leistungen unterbleiben.
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ComValue oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ComValue- Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
- Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, die unter § 2 eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen und stellt ComValue insofern von jeder Haftung durch eine Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 15 Zusätzliche Bestimmungen
- Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne die ComValue - Dienste unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen.
- Unter sonstige Aufträge fallen
- Hardwarelieferungen
- Softwarelieferungen
- Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfangs.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Sitz der Firma ComValue in Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.
- Verträge, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht.
- Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von ComValue als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Der Sitz von ComValue ist Wiesbaden. ComValue ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.
Hinweis nach BDSG: Für die Dauer des Vertragsverhältnisses speichern wir in unserer EDV personenbezogenen Daten soweit zur Bearbeitung erforderlich.